Beurlaubungen/ Entschuldigungspflichten

Fehlzeiten/Krankheit

 

Eltern sind für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes verantwortlich.

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert (Krankheit), ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Spätestens am zweiten Tag des Fehlens muss die Schule schriftlich informiert werden, der Grund des Fehlens ist unbedingt anzugeben.

 

Im Falle einer telefonischen Entschuldigung am ersten Fehltag ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen (ein E-Mail zählt nicht als schriftliche Entschuldigung).

 

Es ist Aufgabe der Eltern, diese Fristen einzuhalten (Bringpflicht).

 

Schüler, die bei Arbeiten unentschuldigt fehlen erhalten die Note „ungenügend“.

Häufige Fehlzeiten können im Zeugnis vermerkt werden.

 

Bitte nutzen Sie für das Erstellen der Entschuldigungen die entsprechenden Formulare im Schulplaner Ihres Kindes!

 

Beurlaubungen

 

Beurlaubungen sind in besonders begründeten Fällen nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag (im Voraus!) möglich.

 

Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, längere Beurlaubungen werden von der Schulleitung genehmigt.

 

Ferienverlängerungen sind nicht möglich! Immer wieder kommen dennoch Anfragen dieser Art. Wirbitten davon abzusehen. Ferienpläne werden aus diesem Grund frühzeitig ausgeteilt und auf unserer Homepage zusätzlich abrufbar.

 

Bitte nutzen Sie für das Erstellen der Entschuldigungen die entsprechenden Formulare im Schulplaner Ihres Kindes!

 

Bitte nutzen Sie für die Anträge auf Beurlaubung die entsprechenden Formulare im Schulplaner Ihres Kindes!