LRS - Leserechtschreibschwäche

In der Orientierungsstufe bieten wir am Montagnachmittag parallel zu unserem Selbstorganisiertem Lernen (SOL) einen LRS-Kurs an.

 

Alle Fünftklässler durchlaufen hierfür im Vorfeld einen Diagnosetest. Die am schwersten von der LRS betroffenen Schüller werden dann basierend auf einem rollierenden System aus SOL genommen und im Bereich LRS für eine Epoche intensiv gefördert.

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift 

"Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen"

zuletzt geändert am 22.08.2008

 

Schwierigkeiten im Lesen und oder Rechtschreiben

 

Bei besonderen Probleme des Schriftspracherwerbs in der Orientierungsstufe (bis einschließlich Klasse 6) sind Ausnahmen in der Bewertung möglich.


Bis Klasse 6 gelten in den Fächern Deutsch und Fremdsprache für Schüler, deren Leistungen im Lesen oder im Rechtschreiben dauerhaft, d. h. in der Regel etwa ein halbes Jahr, geringer als mit der Note ausreichend bewertet wurden, additiv oder alternativ folgende Formen der Leistungsmessung und Leistungsbewertung:

-Die Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben werden - auch für die Berechnung der Zeugnisnote - zurückhaltend gewichtet.
-Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung kann der Lehrer eine andere Aufgabe stellen, die eher geeignet ist, einen individuellen Lernfortschritt zu dokumentieren; auch kann der Umfang der Arbeit begrenzt werden.
-Zur Dokumentation des Lernfortschritts werden nach pädagogischem Ermessen die Leistungen im Rechtschreiben als Ersatz der Note oder ergänzend zur Note schriftlich erläutert. In den übrigen Fächern werden die Rechtschreibleistungen nicht gewertet.


Ab Klasse 7 gilt dies nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn davon auszugehen ist, dass die Lese- oder Rechtschreibschwäche nicht auf eine mangelnde allgemeine Begabung oder auf mangelnde Übung zurückzuführen ist, sondern ein komplexes Feld an Ursachen für einen gestörten oder verzögerten Schriftspracherwerb vorliegt oder die Lese- oder Rechtschreibschwäche eine auf medizinischen Gründen beruhende Teilleistungsstörung ist.


Die Entscheidung, ob im Einzelfall von dem Anforderungsprofil abzuweichen ist, trifft jeweils die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Schulleiters, ggf. unter Hinzuziehung der in Ziffer 2.3.1 genannten weiteren Stellen. Wenn die Note unter zurückhaltender Gewichtung für Rechtschreiben oder Lesen gebildet wurde, wird dies in der Halbjahresinformation und im Zeugnis unter "Bemerkungen" festgehalten. Wenn es pädagogisch vertretbar ist, kann mit Zustimmung der Eltern von der zurückhaltenden Gewichtung abgesehen werden.


In den Abschlussklassen sind Ausnahmen von der Verbindlichkeit des allgemeinen Anforderungsprofils, insbesondere eine zurückhaltende Gewichtung bei der Leistungsmessung, nicht mehr möglich. Allerdings gelten auch hier die in Ziffer 2.3.1 genannte allgemeinen Grundsätze zum Nachteilsausgleich.